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Schließung von JP Performance: Sachstand und Hinweise zur Diskussion
Diese Ankündigung fasst den öffentlich belegten Sachstand zusammen und regelt, wo darüber diskutiert wird.

1. Angekündigte Schließung

Jean-Pierre Kraemer hat in einem Videostatement erklärt, keine weiteren Videos zu veröffentlichen und sämtliche Unternehmungen schließen zu wollen. Nach der unten genannten Quelle betrifft dies 18 Gesellschaften mit etwa 80 Beschäftigten. Angaben zur Umsatzhöhe stammen aus der Berichterstattung und sind nicht durch veröffentlichte Jahresabschlüsse belegt.

Ebenfalls nach der genannten Quelle haben mehrere Partner die Zusammenarbeit beendet: Borussia Dortmund (Partnerschaft beendet, Kollektionen aus dem Fanshop genommen), eBay (Markenkooperation beendet) und GÖNRGY. Porsche hat mitgeteilt, nicht mehr im Zusammenhang genannt werden zu wollen.

2. Stand der Ermittlungen

Hintergrund sind Ermittlungen nach einem Vorfall Ende Juli 2026. Die Verfahren wurden zunächst eingestellt. Nach der genannten Quelle wurde inzwischen eine Wiederaufnahme beantragt.

Es liegt weder Anklage noch Verurteilung vor. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK).

Zum Verhältnis von Unschuldsvermutung und Vertragsbeendigung: Die Unschuldsvermutung bindet Gerichte und Behörden. Sie hindert private Vertragspartner nicht daran, ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 314 BGB). Der Rückzug von Sponsoren ist rechtlich daher nicht ungewöhnlich. Ausführlich dazu: Sponsoren- und Werbeverträge

3. Rechtliche Einordnung der Schließung

Die Ankündigung einer Schließung ist für sich genommen keine Rechtshandlung. Die Auflösung einer GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Danach folgt die Abwicklung. Das Vermögen darf frühestens nach Ablauf eines Jahres seit dem Gläubigeraufruf an die Gesellschafter verteilt werden (§ 73 Abs. 1 GmbHG, sogenanntes Sperrjahr).

Weiterführend: 4. Hinweise zur Diskussion

Dieser Thread ist geschlossen. Die Diskussion findet im Off-Topic statt:
Schließung von JP Performance: Diskussion

Dort gilt: Tatsachenbehauptungen nur mit Quellenangabe, keine Spekulation über unbelegte Sachverhalte, kein Privatleben und keine Beleidigungen oder Drohungen gegen Beteiligte oder deren Angehörige. Vollständig: Forenregeln

Quelle

WBS Legal (Rechtsanwaltskanzlei, Köln): "JP Performance schließt alle 18 Firmen!", veröffentlicht am 03.09.2026.
https://youtu.be/UWfkhh8aAtU

Die in dieser Zusammenfassung genannten Normen sind im Volltext über gesetze-im-internet.de abrufbar.

jp-forum.com ist ein unabhängiges Forum und steht in keiner Verbindung zur JP Performance GmbH.
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Schließung von JP Performance: Sachstand und Hinweise zur Diskussion
Update vom 09.09.2026: Teilweise Wiedereröffnung

Nach der oben beschriebenen Ankündigung der Schließung hat JP Performance über Instagram eine teilweise Wiedereröffnung mitgeteilt. Nach dieser Quelle:
  • Big Boost Burger öffnet ab Montag, 14.09.2026, wieder.
  • Pace Café und Time Attack öffnen ab Mittwoch derselben Woche wieder.
  • Zur Tuning-Werkstatt (dem Kerngeschäft von JP Performance) und zum YouTube-Kanal äußert sich das Statement nicht. Beides bleibt damit offen.
Bislang wurde nach dieser Quelle keinem Mitarbeiter gekündigt, die Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter. Jean-Pierre Kraemer selbst kehrt nach dieser Quelle vorerst nicht in den Betrieb zurück; angekündigt sind eine weitere Auszeit und der Beginn einer Therapie.

Rechtliche Einordnung der Wiedereröffnung

Nach der unten genannten Quelle ergänzt sich der bisherige Sachstand um folgende Punkte:
  • Eine GmbH wird durch ihre Geschäftsführung vertreten, die an Weisungen der Gesellschafter gebunden ist (§ 35 GmbHG). Als Gesellschafter kann Kraemer damit sowohl die Schließung als auch die Wiedereröffnung anweisen.
  • Mitarbeiter, die während der Schließung arbeitsbereit waren, aber keine Arbeit zugeteilt bekamen, behalten nach dieser Einschätzung ihren Vergütungsanspruch für diesen Zeitraum, ohne zur Nacharbeit verpflichtet zu sein (§ 615 BGB, Annahmeverzug).
  • Eine Wiedereröffnung wenige Tage nach der Schließungsankündigung erschwert nach dieser Einschätzung eine spätere betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung, weil diese einen ernsthaften und endgültigen Stilllegungsentschluss voraussetzt.
Für den Fall einer dennoch ausgesprochenen Kündigung gilt weiterhin die in Kündigung erhalten: Fristen, erste Schritte und häufige Fehler beschriebene Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).

Versammlung in Dortmund

Am vergangenen Wochenende versammelten sich nach dieser Quelle Unterstützer vor dem Firmengelände in Dortmund. Angekündigt waren bis zu 20.000 Teilnehmer, nach Polizeiangaben waren es rund 500. Nach Einschätzung der Quelle hätte diese Versammlung angesichts der organisierten Ankündigung nach dem Versammlungsgesetz NRW angemeldet werden müssen.

Ermittlungsverfahren

Am bereits dargestellten Stand, dass eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erfolgt ist, hat sich nach dieser Quelle nichts geändert.

Quelle

WBS Legal (Rechtsanwaltskanzlei, Köln): "Rolle rückwärts: JP Performance macht weiter!", veröffentlicht am 09.09.2026.
https://www.youtube.com/watch?v=KL3T0mJA0m4

Diskussion weiterhin im Off-Topic: Schließung von JP Performance: Diskussion
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